Nutzungsordnung
Leihfristen und Verlängerungen | ||||||
Medien | Leihfrist | Verlängerung | ||||
Bücher / Hörbücher / Spiele* | 4 Wochen | einmalig 4 Wochen | ||||
Fahrzeuge | 4 Wochen | keine | ||||
DVDs / Musik CDs / Zeitschriften | 2 Wochen | einmalig 2 Wochen | ||||
* Partyboxen und Spiele/Fahrzeuge für Anlässe: |
Leihfrist gemäss Absprache |
Reservation |
maximal 5 Reservationen pro Abo |
Abholfrist 1 Woche |
Mahnungen | |||
Erinnerung | 1 Tag vor Leihfristende | gratis, nur per Email | |
1. Mahnung | 7 Tage nach Leihfristende | 5.– | |
2. Mahnung | 14 Tage nach Leihfristende | 10.– | |
3. Mahnung |
21 Tage nach Leihfristende |
20.– |
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zusätzlich 2.– bei Briefversand | |
Offene Gebühren werden summiert. |
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Haftung
Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust werden die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt (siehe Preise). Die Stadtbibliothek haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Medien, Fahrzeuge oder Programme entstehen. Die Nutzung der Infrastruktur wird über die Hausordnung geregelt.
Nutzungsordnung
aktuelle Nutzungsordnung ab 1. Oktober 2023